Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf dieser Seite stellen wir unsere Verpflichtungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit vor und erläutern, inwieweit diese Website den geltenden Vorschriften und Richtlinien entspricht.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit umfasst eine Reihe von Regeln und bewährten Verfahren, die insbesondere funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken.
Die Einhaltung dieser Regeln und bewährten Verfahren gewährleistet, dass digitale Medien (Websites, mobile Anwendungen, PDF-Dokumente usw.) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Eine barrierefreie Website ermöglicht beispielsweise:
- Die Anpassung der Darstellung über das Betriebssystem und/oder den Browser (Vergrößern oder Verkleinern der Schrift, Ändern der Schriftart, Anpassen der Farben, Deaktivieren von Animationen usw.).
- die Navigation mithilfe von assistiven Technologien wie Sprachausgabe oder Brailleschrift.
- die Navigation ohne Maus, nur mit der Tastatur, über Schalter oder über einen Touchscreen.
- das Abrufen von Videos und Audioinhalten mithilfe von Untertiteln und/oder Transkripten.
- usw.
Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit
Die meldende Organisation „Luxembourg City Tourist Office a.s.b.l.“ verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für « https://www.luxembourg-city.com/ ».
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten nicht der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1.1, der diese Norm umsetzt.
Nicht zugängliche Inhalte
Nichtkonformitäten
Liste der nicht konformen Kriterien:
- 1.1 – Informationsbildern fehlt eine textuelle Alternative.
- 1.2 – Dekorative Bilder werden von assistiven Technologien nicht ignoriert.
- 1.3 – Die textuellen Alternativen für Informationsbilder sind nicht aussagekräftig.
- 1.6 – Informationsbildern fehlt eine detaillierte Beschreibung.
- 1.9 – Bildunterschriften sind nicht korrekt mit dem entsprechenden Bild verknüpft.
- 2.1 – Iframes haben keinen Titel.
- 2.2 – Iframe-Titel sind nicht aussagekräftig.
- 3.1 – Informationen werden ausschließlich durch Farbe vermittelt.
- 3.2 – Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ist nicht hoch genug.
- 3.3 – Der Kontrast zwischen der Farbe von informationshaltigen Oberflächenelementen oder grafischen Elementen und der Hintergrundfarbe ist nicht hoch genug.
- 4.1 – Videos verfügen nicht über eine Textuntertitelung oder Audiodeskription.
- 4.7 – Videos sind nicht eindeutig identifizierbar.
- 4.10 – Automatisch ausgelöste Töne sind nicht steuerbar.
- 4.11 – Das Abspielen von Videos ist nicht über die Tastatur und Zeigegeräte steuerbar.
- 4.13 – Temporäre Medien sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel.
- 5.3 – Linearisierte Inhalte von Formatierungstabellen sind nicht verständlich.
- 5.4 – Überschriften sind nicht korrekt den entsprechenden Datentabellen zugeordnet.
- 5.7 – Zellen in Datentabellen sind nicht korrekt den entsprechenden Spaltenüberschriften zugeordnet.
- 6.1 – Links sind nicht eindeutig.
- 6.2 – Links haben keine Beschriftung.
- 7.1 – Skripte sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel (Karussells, Filter, Dropdown-Menüs, Dialogfelder…).
- 7.3 – Skripte lassen sich nicht über die Tastatur und über jedes Zeigegerät steuern.
- 7.4 – Durch Skripte ausgelöste Kontextwechsel werden nicht signalisiert oder sind nicht steuerbar.
- 7.5 – Statusmeldungen werden von assistiven Technologien nicht korrekt wiedergegeben.
- 8.6 – Ein Seitentitel ist nicht aussagekräftig.
- 8.7 – Sprachwechsel werden nicht angezeigt.
- 8.8 – Ein Sprachcode bei einem Sprachwechsel ist nicht aussagekräftig.
- 8.9 – Tags werden ausschließlich zu Darstellungszwecken verwendet.
- 9.1 – Informationen sind nicht durch die angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert.
- 9.2 – Die Struktur der Seiten ist nicht konsistent.
- 9.3 – Listen sind nicht korrekt strukturiert.
- 9.4 – Zitate sind nicht korrekt gekennzeichnet.
- 10.1 – Zur Steuerung der Darstellung werden keine Stylesheets verwendet.
- 10.2 – Wenn die Stylesheets deaktiviert sind, sind keine sichtbaren, informationshaltigen Inhalte vorhanden.
- 10.3 – Wenn die Stylesheets deaktiviert sind, sind Informationen nicht verständlich.
- 10.4 – Links sind nicht mehr sichtbar, wenn die Schriftgröße auf mindestens 200 % vergrößert wird.
- 10.6 – Links, deren Zweck nicht offensichtlich ist, heben sich nicht deutlich vom umgebenden Text ab.
- 10.7 – Der Fokus auf interaktive Elemente ist nicht sichtbar.
- 10.8 – Versteckte Inhalte dürfen von assistiven Technologien nicht ignoriert werden.
- 10.9 – Informationen werden ausschließlich durch Form, Größe oder Position vermittelt.
- 10.11 – Inhalte können bei einem Fenster mit einer Breite von 320 px nicht ohne horizontales Scrollen dargestellt werden.
- 10.12 - Eigenschaften zur Textabstandseinstellung dürfen nicht ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität neu definiert werden.
- 10.13 - Zusätzliche Inhalte, die beim Fokuswechsel oder beim Bewegen des Mauszeigers über eine Benutzeroberflächenkomponente erscheinen, sind nicht steuerbar.
- 11.1 – Formularfelder haben keine Beschriftung.
- 11.3 – Beschriftungen von Formularfeldern, die dieselbe Funktion haben und mehrmals auf derselben Seite oder in einer Reihe von Seiten wiederholt werden, sind nicht konsistent.
- 11.5 – Felder gleicher Art sind nicht gruppiert.
- 11.9 – Die Beschriftungen der Formularschaltflächen sind nicht aussagekräftig.
- 11.10 – Eingabeelemente werden nicht zweckmäßig verwendet.
- 11.13 – Der Zweck der Eingabefelder lässt sich nicht ableiten, um deren automatisches Ausfüllen mit den Daten des Nutzers oder der Nutzerin zu erleichtern.
- 12.7 – Ein Sprunglink oder Schnellzugriff zum Hauptinhaltsbereich fehlt auf bestimmten Seiten oder ist nicht funktionsfähig.
- 12.8 – Die Tabulatorreihenfolge ist nicht konsistent.
- 12.11 – Zusätzliche Inhalte, die beim Überfahren mit der Maus, beim Fokuswechsel oder bei der Aktivierung einer Benutzeroberflächenkomponente erscheinen, sind über die Tastatur nicht erreichbar.
- 13.3 – Herunterladbare Office-Dokumente verfügen über keine barrierefreie Version.
- 13.5 – Kryptische Inhalte (ASCII-Kunst, Emoticons, kryptische Syntax) haben keine Alternative.
- 13.6 – Alternativen zu kryptischen Inhalten (ASCII-Kunst, Emoticons, kryptische Syntax) sind nicht relevant.
- 13.8 - Bewegte oder blinkende Inhalte sind nicht steuerbar.
- 13.9 – Bestimmte Inhalte in der Fußzeile sind unabhängig von der Bildschirmausrichtung (Hoch- oder Querformat) nicht einsehbar.
- 13.10 - Funktionen, die über komplexe Gesten genutzt oder aufgerufen werden können, sind nicht auch über einfache Gesten verfügbar.
- 14.1 – In der Dokumentation der Website werden die verfügbaren Barrierefreiheitsfunktionen und Informationen zur Barrierefreiheitskompatibilität nicht beschrieben.
- 14.2 – Bei einer in der Dokumentation beschriebenen Barrierefreiheitsfunktion entspricht der Mechanismus zu ihrer Aktivierung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen der betroffenen Nutzer.
- 14.3 – Die Dokumentation der Website ist nicht barrierefrei.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
Die interaktiven Karten von Google Maps und Esri, die über eine barrierefreie Alternative verfügen.
Barrierefreiheits-Funktionen
Auf allen Seiten der Website befindet sich oben eine Schaltfläche, mit der ein „Barrierefreier Modus“ aktiviert werden kann. Dieser umfasst
- Erhöhter Kontrast
- Vergrößerung kleiner Schriftgrößen (unter 14 px)
- Unterstreichung aller anklickbaren Links
Diese Funktion ist derzeit noch nicht für alle Elemente der Website verfügbar und funktionsfähig.
Weitere Anmerkungen
Nicht geprüfte Komponenten von Dritten
Die folgenden Elemente wurden keiner umfassenden und detaillierten Prüfung unterzogen. Es wurde jedoch überprüft, dass ihr Vorhandensein die Nutzung und das Aufrufen der übrigen Website nicht beeinträchtigt und dem Grundsatz der Nichtbeeinträchtigung entspricht.
- Der YouTube-Player ;
- Cookie Manager „Cookie First“ ;
- Widgets zur Buchung von Besichtigungen „Regiondo“ ; ;
- Widgets zur Buchung von Besichtigungen „Palisis“ ;
- Widgets zum Ticketverkauf „Ingenie“ ;
- Widgets für 360°-Virtuelle Rundgänge ;
- Inhalte aus sozialen Netzwerken „Curator.io“ ;
- Anti-Bot-Prüfung „Google Recaptcha“ ;
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung wurde am 16. April 2026 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität dieser Website mit den in RAWeb 1.1 festgelegten Anforderungen.
Für die Erstellung der Website verwendete Technologien
- HTML5.
- CSS.
- JavaScript.
Testumgebung
Die Tests wurden mit den folgenden Kombinationen aus Webbrowser und Bildschirmleseprogramm durchgeführt:
- Firefox 148 und NVDA 2025.3.2 unter Windows 11
- Firefox 148 und JAWS 2025 unter Windows 11
- Safari und VoiceOver unter macOS 26.3
- Safari und VoiceOver unter iOS 26.3
Outils pour évaluer l’accessibilité
- Colour Contrast Analyser
- Firefox-Entwicklertools
- Web Developer Toolbar (extension Firefox)
- HeadingsMap (extension Firefox)
- PDF Accessibility Checker
Webseiten, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden
- Accueil
- Résultats de la recherche sur le terme « handicap »
- Contact
- Conditions d'utilisation
- Déclaration sur l'accessibilité
- Plan du site
- Luxembourg-ville en une journée
- Que faire à Luxembourg-ville ?
- City promenade
- Agenda
- Visite guidée : Sigefroid & Mélusine
- Ascenseur Panoramique du Pfaffenthal
- Casemates de la Pétrusse Rocks coming to Life
- Casemates du Bock Rock with a view
- Sortir à Luxembourg-Ville
- Media Centre
- Bubble Full Of Life
Verbesserungsprozess
Das Luxembourg City Tourist Office ist sich der beim Audit festgestellten Mängel bewusst und verpflichtet sich, einen schrittweisen Korrekturmaßnahmenplan umzusetzen, um die Barrierefreiheit der Website deutlich zu verbessern. Ziel ist es, so schnell wie möglich die Konformität mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1.1 zu erreichen.
In den nächsten sechs Monaten werden wir die Korrekturen anhand der für Menschen mit Behinderungen kritischsten Kriterien strukturieren und priorisieren und gleichzeitig die Regeln und bewährten Praktiken der Barrierefreiheit bereits bei der Konzeption zukünftiger Weiterentwicklungen berücksichtigen. Es werden Checklisten zur Barrierefreiheit eingeführt, um die Kontrollen bei jeder Ergänzung oder Änderung von Inhalten zu systematisieren. Darüber hinaus planen wir, die Kompetenzen der internen Teams durch spezielle Schulungen zu stärken sowie die Unterstützung von Experten für digitale Barrierefreiheit in Anspruch zu nehmen.
Da die Website derzeit gemeinsam mit unserer Webagentur kontinuierlich weiterentwickelt wird, werden diese Verpflichtungen bereits in der Konzeptionsphase integriert und während der gesamten Dauer der digitalen Projekte begleitet, um eine kontinuierliche und nachhaltige Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit unserer Website "https://www.luxembourg-city.com/" sicherzustellen.
Feedback und Kontaktangabent
Sollten Sie auf Inhalte oder Dienste dieser Website nicht zugreifen können, können Sie uns über einen der folgenden Wege kontaktieren und Ihr Problem schildern
- Schreiben Sie uns eine E-Mail an: [email protected].
- Rufen Sie uns unter +352 22 28 09 an.
- ÉSchreiben Sie uns per Post an folgende Adresse: :
Luxembourg City Tourist Office a.s.b.l.
B.P. 181 | L2011 Luxembourg
Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten.
Um das Problem nachhaltig und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird der Online-Behebung des Barrierefreiheitsmangels Vorrang eingeräumt.
Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format Ihrer Wahl übermittelt:
- Schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail.
- Mündlich im Rahmen eines Gesprächs oder per Telefon.
Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen
Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst, der für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder sich an den Ombudsmann des Großherzogtums Luxemburg zu wenden.